Vermittlungen
Die Ausnahmen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) abschliessend aufgelistet. So entfällt das Schlichtungsverfahren gemäss Art. 198 ZPO:
a) | im summarischen Verfahren; |
b) | bei Klagen über den Personenstand; |
c) | im Scheidungsverfahren; |
d) | im Verfahren zur Auflösung der eingetragenen Partnerschaft; |
e) | bei folgenden Klagen aus dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
|
f) | bei Streitigkeiten, für die nach den Artikeln 5 und 6 ZPO eine einzige kantonale Instanz zuständig ist; |
g) | bei der Hauptintervention, der Widerklage und der Streitverkündigungsklage; |
h) | wenn das Gericht Frist für eine Klage gesetzt hat. |
Der Verzicht auf das Schlichtungsverfahren ist geregelt in Art. 199 ZPO
1 | Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von mindestens 100 000 Franken können die Parteien gemeinsam auf die Durchführung des Schlichtungsverfahrens verzichten. |
2 | Die klagende Partei kann einseitig auf das Schlichtungsverfahren verzichten, wenn: a) die beklagte Partei Sitz oder Wohnsitz im Ausland hat; b) der Aufenthaltsort der beklagten Partei unbekannt ist; c) in Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsetz vom 24. März 1995. |
Das Vermittlungsverfahren wird durch das Schlichtungsgesuch (vgl. Art. 202 ZPO; nachstehendes Formular) eingeleitet.
Betreffend Notwendigkeit des Schlichtungsverfahrens sowie zu Fragen zur Ehescheidung, zum Eheschutz, Arbeitsrecht, Bauhandwerkerpfandrecht sowie zum gerichtlichen Verbot etc. gibt die Internetseite des Kantonsgerichtes Öffnet Link in neuem Fenster ausführlich Auskunft.
Adressen
In Appenzell Ausserrhoden bestehen drei Vermittleramtskreise:
Kreis 1
umfassend die Gemeinden Herisau, Urnäsch, Schwellbrunn, Hundwil, Stein, Schönengrund, Waldstatt
Vermittleramt Kreis 1 Appenzeller Hinterland Poststrasse 5 9100 Herisau | Standort: Haus zum Baumgarten Erdgeschoss, Büro 43 |
Christian Rechsteiner | |
Tel. 071 354 55 95 | |
E-Mail: vermittleramt.hinterland@ar.ch |
Kreis 2
umfassend die Gemeinde Teufen, Bühler, Gais, Speicher, Trogen
Vermittleramt Kreis 2 Appenzeller Mittelland Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen | |
Pascale Sigg-Bischof | |
Tel. 071 343 66 72 | |
E-Mail: vermittleramt.mittelland@ar.ch |
Kreis 3
umfassend die Gemeinden Rehetobel, Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reute
Vermittleramt Kreis 3 Appenzeller Vorderland Kirchplatz 6 9410 Heiden | Standort: Rathaus |
Christian Hofmänner | |
Tel. 071 898 89 01 | |
E-Mail: vermittleramt.vorderland@ar.ch |
Die Aufsicht über die Vermittlerämter wird durch das Obergericht ausgeübt.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Vermittlungsbegehren.doc (DOC, 42 kB) | Download | 0 | Vermittlungsbegehren.doc |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Vermittleramt Kreis 2 Appenzeller Mittelland | 071 343 66 72 | vermittleramt.mittelland@ar.ch |