Vermittleramt Kreis 2 Appenzeller Mittelland

Die Vermittlerämter führen in Zivilstreitigkeiten nach dem Grundsatz "Zuerst schlichten, dann richten" in der Regel vor jedem Entscheidverfahren einen Schlichtungsversuch durch.

Kreis 2
umfassend die Gemeinde Teufen, Bühler, Gais, Speicher, Trogen

Die Aufsicht über die Vermittlerämter wird durch das Obergericht ausgeübt.

Kontakt

Vermittleramt Kreis 2 Appenzeller Mittelland
Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
Tel. 071 343 66 72
vermittleramt.mittelland@ar.ch

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