Gesuch für das Offenhalten von Verkaufsständen an Sonntagen

Da Sonntagsarbeiten grundsätzlich bewilligungspflichtig sind, ist das beiliegende Formular "Gesuch für das Offenhalten von Verkaufsständen an Sonntagen" auszufüllen und der Gemeinde Speicher einzureichen. Diese trifft einen Vorentscheid über das eingereichte Gesuchs und leitet es zur Prüfung an das Kant. Arbeitsinspektorat weiter. Erst danach erhalten Sie den definitiven Entscheid, ob ein Verkaufssonntag durchgeführt werden kann.

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