Brandverhütung Jedermann hat im Umgang mit Wärme, Elektrizität und anderen Energiearten, insbesondere mit Feuer und offenen Flammen, mit feuergefährlichen Stoffen und Waren vorsichtig umzugehen sowie Maschinen, Apparate und dergleichen so zu verwenden, dass Brände und Explosionen vermieden werden.
Personen, denen die Aufsicht über andere zusteht, haben darüber zu wachen, dass diese instruiert und informiert sind und die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen anwenden.
Jedermann, der einen Brand oder Anzeichen eines Brandes entdeckt, hat unverzüglich die Feuerwehr und bedrohte Personen zu alarmieren.
Im Freien darf ein Feuer nur entfacht werden, wenn dadurch keine Gebäude gefährdet sind und wenn sich in der Nähe des Feuers keine leichtbrennbaren Waren befinden.
Ein im Freien entfachtes Feuer ist dauernd zu beaufsichtigen. Wer fahrlässig ein Schadenfeuer verursacht, ist für den Schaden haftbar.
Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass für Personen und Sachen keine Gefährdungen entstehen.
In Dachräumen, Scheunen, staubigen Werkstätten und anderen Orten, wo Staub und leicht brennbare Waren vorhanden sind, darf nicht geraucht und nicht mit offenen Flammen hantiert werden.
Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper und dergleichen müssen so aufbewahrt werden, dass sie für Kinder und Unzurechnungsfähige nicht erreichbar sind.
Fett, Öl und dergleichen dürfen nicht unbeaufsichtigt erhitzt werden. Boden- und Schuhwichse, Paraffin, Kerzenwachs und ähnliche leicht entflammbare Stoffe dürfen nicht auf Kochstellen oder offenem Feuer, sondern nur im Wasserbad erhitzt werden.
Asche, Rauchzeug und gebrauchte Putzlappen und Putzfäden müssen in nicht brennbaren, geschlossenen Behältern auf nicht brennbarer Unterlage aufbewahrt werden.
Es ist verboten, Installationen mit offensichtlichen Mängeln zu benützen oder unter Spannung zu setzen. Anschluss- und Verlängerungskabel dürfen nicht mit Nägeln oder Agraffen befestigt werden, welche die Isolationen beschädigen können.
- Geräte und ihre Aufstellung
Energieverbraucher aller Art, wie Wärmeapparate, Motoren, Radio- und Fernsehapparate, Lampen, Leuchten und dergleichen müssen so aufgestellt, eingebaut oder abgedeckt werden, dass für brennbare Gebäudeteile, Möbel und Gegenstände aller Art keine Entzündungsgefahr entsteht.