Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:

  • AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
  • Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung

 

Weitere Hinweise über das Verfahren der Prämienverbilligung erhalten Sie bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden.

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