Die Identitätskarte (IDK) in Kreditkartenform wurde ab 01.07.1994 zunächst in einer Pilotphase und dann am 01.01.1995 definitiv eingeführt. Mit der Einführung des Passes 03 am 01.01.2003 wurde die IDK leicht überarbeitet. Das so genannte Kinegramm ist nun im Kartenkörper integriert und damit besser geschützt. Anstelle der Augenfarbe ist heute das Geschlecht der Inhaberin oder des Inhabers vermerkt und anstelle von «Schweizer Bürgerin» oder «Schweizer Bürger» steht lediglich die Nationalität «Schweiz». Wie die heutigen Passmodelle (Pass 03, 06 und 10) enthält die IDK eine maschinenlesbare Zone (MRZ). Sie ist unten auf der Rückseite positioniert. Analog zum Pass ist auch hier das Bild mit einem Laser eingebrannt.

Am 1. März 2010 trat die revidierte Ausweisgesetzgebung des Bundes in Kraft, welche den biometrischen Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken, auch Pass 10 oder E-Pass genannt, einführt. Neu sind nicht mehr die Gemeinden, sondern der Kanton für das gesamte Ausstellungsverfahren von Pässen zuständig. Das Passbüro von Appenzell Ausserrhoden befindet sich im Regierungsgebäude in Herisau.

Wer jedoch eine Identitätskarte (ID) benötigt, kann diese wie bis anhin bei der Wohngemeinde beantragen. Die Identitätskarte (ID) wird bis auf Weiteres in der heutigen Form ohne Chip und ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Ob es je eine Schweizer ID mit Daten-Chip geben wird, wird der Bundesrat später entscheiden. Er wird bei seinem Entscheid namentlich auch die internationale Entwicklung berücksichtigen. Wenn immer möglich soll die Wahlmöglichkeit zwischen einer biometrischen IDK und einer ohne solche Daten gewahrt bleiben.


Ausstellung einer Identitätskarte (IDK)
Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Verlust der Karte sowie bei Änderung der persönlichen Daten (z.B. Namensänderung), bei Veränderung des Aussehens und bei falschen Eintragungen kann eine neue Identitätskarte beantragt werden. Um diese zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung erscheinen (Von der persönlichen Erscheinungspflicht kann nur in Fällen von schweren körperlichen oder geistigen Gebrechen und unzumutbar langen Wegen im Ausland abgewichen werden. Über Ausnahmen im Ausland entscheidet die zuständige Schweizer Vertretung. Für Kinder, Minderjährige und Bevormundete gelten besondere Bestimmungen.).

Bisher lief das Antragsverfahren auf Papier. Diese Vorgehensweise ist fehleranfällig und langsam. Mit der Ablösung durch ein elektronisches Verfahren wird der E-Government-Strategie des Bundes Rechnung getragen, wonach die Behörden wenn möglich auf elektronischem Weg miteinander verkehren.

Zur Ausstellung Ihrer neuen Identitätskarte können Sie Ihr Passfoto direkt vor Ort auf der Gemeinde Speicher machen lassen. Zudem benötigen wir Ihre alte Identitätskarte, eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle (bei Verlust Ihrer Identitätskarte (siehe weiter unten)) oder ein anderes Dokument (bei Erstausstellung einer Identitätskarte), das Ihre Identität bestätigt. Eine ganze Reihe von Daten werden dann durch die Einwohnerkontrolle ins Online-Antragsformular aufgenommen. Diese Daten müssen mit jenen im Familienregister bzw. dem informatisierten Personenstandsregister (Infostar) übereinstimmen. Die mit dem Antrag erfassten Daten sowie Foto und Unterschrift werden im zentralen Informationssystem Ausweise (ISA) gespeichert. Mit Ihrer Unterschrift auf unserem Pad müssen Sie die Richtigkeit der Daten bestätigen. Minderjährige benötigen zudem die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person.

Der Verlust der Identitätskarte muss bei einer schweizerischen Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie erhalten dann eine Verlustanzeige. Mittels dieser kann auf der Einwohnerkontrolle eine neue IDK beantragt werden.

Sie können die IDK schliesslich bei Ihrer Gemeinde abholen oder sie wird Ihnen direkt an Ihre Adresse zugestellt. Der Ausweis wird per eingeschriebener Post zugestellt. Die Lieferfrist vom Tage der Antragstellung an beträgt in der Schweiz max. 15 Arbeitstage, im Ausland max. 40 Arbeitstage.

Gebühren:
Fr. 35.-- für Kinder und Jugendliche bis zum 18. vollendeten Lebensjahr
Fr. 70.-- für Erwachsene

Gültigkeit:
5 Jahre bei Kindern und Jugendlichen (18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt)
10 Jahre bei Erwachsenen


Kombi-Angebot Pass 10 und Identitätskarte
Der Ausstellungsprozess für den Pass 10 ist derselbe wie bei der Identitätskarte. Deshalb können Sie Pass 10 und Identitätskarte bei gleichzeitiger Bestellung beim Kant. Passbüro in Herisau online oder telefonisch (071 353 67 87) in einem Kombi-Angebot beantragen werden.


Angaben über Gebühren, Gültigkeit- und Ausstellungsdauer der Identitätskarte und dem Kombi-Angebot Pass 10 und Identitätskarte sowie weitere Informationen zu den in der ganzen Schweiz geltenden neuen Regeln finden Sie auf der Bundesseite

Zugehörige Objekte

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