Handänderungssteuer
Tarif
2 % vom Handänderungswert (minimaler Wert = amtliche Steuerschätzung)
1 % bei Handänderungen zwischen Eltern und Nachkommen
Steuerfrei; Handänderungen unter Ehegatten
Die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer hingegen erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung AR
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt Speicher und Trogen | 071 343 72 02 | patrick.eugster@speicher.ar.ch |