Prämienverbilligung Krankenkasse
Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:
- AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
- Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung
Weitere Hinweise über das Verfahren der Prämienverbilligung erhalten Sie bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 071 343 72 00 | gemeindeverwaltung@speicher.ar.ch |