Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Einbürgerungsinteressierte Personen können sämtliche wichtige Informationen zu den Voraussetzungen der Einbürgerung sowie zum Einbürgerungsverfahren der Homepage des Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, entnehmen. Für eine Terminvereinbarung zum Erstgespräch müssen sämtliche Grundvoraussetzungen, welche auf der Einstiegsseite beschrieben sind, erfüllt sein.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Appenzell Ausserrhoden
Departement Inneres und Sicherheit
Amt für Inneres
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
Tel. 071 343 63 35
E-Mail: buergerrecht-zivilstand@ar.ch

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